Führungskräfte haften persönlich für Schäden, die entstehen, wenn sie unternehmerisch entscheiden oder Pflichten versäumen – die sogenannte Managerhaftung. Die GmbH schützt nicht automatisch vor persönlicher Haftung. Das unterschätzen viele Geschäftsführer.
Ich erlebe es regelmäßig: Menschen, die ein Unternehmen führen, denken, die GmbH schütze sie vor der Haftung. „Dieses Risiko betrifft mich nicht.“ Und ich erkläre, was § 43 GmbHG bedeutet. Als Geschäftsführer haftest du persönlich – für jede Entscheidung, die du triffst und die zu einem Schaden führt.
Was ist Managerhaftung?
Manager haften persönlich gegenüber dem Unternehmen, den Gesellschaftern oder Dritten. Diese Pflicht entsteht durch deutsches Gesellschaftsrecht – unabhängig vom Willen des Managers.
Die zentralen gesetzlichen Grundlagen:
- § 43 GmbHG: GmbH-Geschäftsführer haften der Gesellschaft persönlich für Schäden bei Sorgfaltspflichtverletzungen.
- § 93 AktG: Gleiches gilt für Vorstände und Aufsichtsräte von Aktiengesellschaften.
- § 15a InsO: Zu späte Insolvenzanmeldung kann zu persönlicher Strafverfolgung führen.
Wofür haftet ein Geschäftsführer persönlich?
Wer falsch entscheidet, Risiken nicht vorsorglich absichert, gegen Buchführungspflichten verstößt, die Insolvenz verschleppt (§ 15a InsO), Sozialversicherungsbeiträge nicht abführt (§ 266a StGB) oder Steuern hinterzieht, haftet. Alles mit dem Privatvermögen.
Was ist der Unterschied zwischen Managerhaftung und D&O-Versicherung?
Managerhaftung ist das Risiko – die persönliche Haftungssituation, die durch Gesetz entsteht. Die D&O-Versicherung ist die Absicherung dagegen. Sie übernimmt berechtigte Schadensersatzansprüche und wehrt unberechtigte ab.
Gilt Managerhaftung auch strafrechtlich?
Ja, in bestimmten Fällen. Insolvenzverschleppung, Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a StGB) und Untreue (§ 266 StGB) können zur persönlichen Strafverfolgung führen. Eine D&O-Versicherung deckt strafrechtliche Konsequenzen nicht ab, schützt aber das Privatvermögen bei zivilrechtlichen Ansprüchen.
Was wir bei Hartmann Assekuranz anschauen
Und jetzt kommt der wichtigste Teil, das, was wir durchgehen.
Ich begleite Fälle, in denen Geschäftsführer nach Schadenseintritt erkennen, dass ihre D&O-Versicherung nicht zur Situation passt. Oft ist die Deckungssumme falsch, der Vertrag für die Funktion ungeeignet oder ein Gremienmandat nicht mitversichert.
Wir schauen uns genau an:
- Welche Funktion hast du genau – GmbH-Geschäftsführer, Vorstand, Aufsichtsrat, Beirat?
- Hast du eine D&O-Versicherung – und deckt sie deine aktuelle Funktion vollständig ab?
- Bist du in mehreren Gremien oder Unternehmen tätig – und ist jede Position versichert?
- Gibt es Entscheidungen, die ein latentes Managerhaftungs-Risiko darstellen könnten?
- Gibt es eine Unternehmenspolicen-D&O – und verstehst du den Unterschied zur persönlichen Police?
Fazit: Managerhaftung ist kein Thema für später
Du siehst, dass Manager haften, ist kein theoretisches Risiko. Es trifft Menschen, die täglich unternehmerisch entscheiden – und die sich darauf verlassen, dass die GmbH sie schützt. Tut sie nicht. Die richtige D&O-Versicherung schützt das Privatvermögen und sichert die rechtliche Abwehr unberechtigter Ansprüche.
Du willst wissen, ob deine D&O-Versicherung greift, wenn du als Manager haftest? Vereinbare einen Termin mit uns! Buche deinen Termin hier online.
