Ein Inventarschaden durch Feuer, Einbruch oder Wasserschaden kann deinen Betrieb von einem Tag auf den anderen lahmlegen. Die meisten Unternehmer sind in diesem Moment versichert. Aber zu welcher Summe und auf welcher Bewertungsgrundlage? Ich bin Markus Hartmann, Versicherungsmakler aus Düsseldorf und erzähle dir hier im Lexikonbeitrag ein bisschen was darüber. Wenn du Fragen hast, immer gerne melden!
Ich erlebe es in der Beratung regelmäßig: Das Inventar wächst mit dem Unternehmen. Die Versicherungssumme tut es nicht automatisch. Und im Ernstfall zahlt die Inhaltsversicherung nur bis zur vereinbarten Summe. Den Rest trägt der Betrieb selbst. Das nennt sich Unterversicherung – und sie trifft genau die, die dachten, sie seien auf der sicheren Seite.
Was ist ein Inventarschaden?
Ein Inventarschaden ist ein Schaden an beweglichem Betriebsvermögen: Maschinen, Büroausstattung, Waren, Vorräte, Geräte, Werkzeug, EDV.
Versichert wird ein Inventarschaden über die Inhaltsversicherung – auch Geschäftsinhaltsversicherung genannt. Sie schützt gegen typische Gefahren: Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Sturm, Hagel. Je nach Vertrag auch Überspannung oder Vandalismus.
Neuwert oder Zeitwert – was gilt?
Das ist die entscheidende Frage.
Neuwertersatz bedeutet: Die Versicherung zahlt, was ein gleichwertiges neues Objekt heute kostet – unabhängig vom Alter des beschädigten. Das ist der bessere Schutz, aber nicht in jedem Standardvertrag automatisch enthalten.
Zeitwerterstattung heißt: Gezahlt wird der Wiederbeschaffungspreis abzüglich der Abnutzung. Eine fünf Jahre alte Maschine bekommt deutlich weniger als ihren Neupreis – und das kann eine erhebliche Lücke bedeuten.
Was ist Unterversicherung beim Inventarschaden?
Unterversicherung liegt vor, wenn der tatsächliche Wert des Inventars höher ist als die vereinbarte Versicherungssumme. Im Schadensfall zahlt die Versicherung dann nur anteilig. Auch, wenn der Einzelschaden deutlich unter der Deckungssumme liegt. Diese Falle trifft besonders Unternehmen, die gewachsen sind, ohne ihren Schutz anzupassen.
Was gehört zum versicherten Inventar und was nicht?
Versichert sind in der Regel: Büroeinrichtung, Produktionsmaschinen, Waren, Handwerkzeug, Messematerial, EDV. Nicht darunter fallen typischerweise: fest verbaute Gebäudeteile (→ Gebäudeversicherung), Fahrzeuge (→ Kfz-Versicherung), digitale Daten (→ Cyberversicherung).
Was wir bei Hartmann Assekuranz konkret anschauen
- Was gehört konkret zu deinem Betriebsinventar – und ist alles vollständig erfasst und bewertet?
- Gilt Neuwert oder Zeitwert in deinem Vertrag – und was wäre im Schadensfall die Konsequenz?
- Wie hoch ist die aktuelle Versicherungssumme – und wann wurde sie zuletzt angepasst?
- Welche Gefahren sind konkret eingeschlossen – gibt es Lücken, zum Beispiel bei Überspannungsschäden?
- Hast du mehrere Standorte oder Außenlager – und sind die alle mitversichert?
- Hast du saisonale Warenschwankungen – und ist der Vertrag darauf ausgerichtet?
Fazit: Beim Inventarschaden ist die Versicherungssumme entscheidend
Du siehst, ein Inventarschaden ist nicht das Problem. Das Problem ist, wenn die Versicherungssumme nicht passt. Neuwertersatz statt Zeitwert. Aktuelle Bewertung statt veralteter Zahlen. Vollständige Erfassung aller Standorte. Das sind die drei Punkte, die über deinen tatsächlichen Schutz entscheiden.
Ich weiß, das klingt viel und wir sind gerne für dich da! Wenn du wissen möchtest, ob dein Inventar zum richtigen Wert versichert ist? Dann vereinbare gerne direkt einen Termin mit uns: Buche deinen Termin hier online.
