Einfache Fahrlässigkeit ist ein menschlicher Fehler – grobe Fahrlässigkeit kann zur Leistungskürzung führen. Ich, Markus Hartmann, erkläre euch den Unterschied und warum der Vertrag entscheidend ist.
Es gibt Sätze, die höre ich regelmäßig nach einem Schaden. „Ich hab’s nicht absichtlich gemacht.“ Oder: „Das war doch nur ein Versehen.“ Beides stimmt meistens. Und trotzdem bedeutet das nicht automatisch, dass die Versicherung zahlt.
Denn ob und wie viel gezahlt wird, hängt oft davon ab, wie das Versehen eingestuft wird: als einfache Fahrlässigkeit – oder als grobe Fahrlässigkeit. Das klingt nach Juristendeutsch, hat aber sehr reale Konsequenzen für dich und deinen Betrieb.
Ich sage das ganz bewusst so klar, weil ich in 20 Jahren viele Fälle gesehen habe, in denen genau dieser Unterschied darüber entschieden hat, ob die Versicherung zahlt oder nicht. Deshalb erkläre ich dir den Unterschied – und sage dir, worauf du bei deinen Verträgen unbedingt achten solltest.
Was bedeutet Fahrlässigkeit?
Wer fahrlässig handelt, verletzt die im Verkehr erforderliche Sorgfalt – ohne Absicht. Der Schaden entsteht aus Unachtsamkeit, nicht aus bösem Willen.
Was ist einfache (leichte) Fahrlässigkeit?
Ein Fehler, der einem ordentlichen Menschen gelegentlich passieren kann. Beispiel: Ein Mitarbeiter lässt kurz eine Tür unbeaufsichtigt. Solche Fehler sind menschlich – und sollten von einer guten Versicherung gedeckt sein.
Was ist grobe Fahrlässigkeit?
Ein Fehler, der so gravierend ist, dass man sagen muss: Das hätte wirklich nicht passieren dürfen. Beispiel: Eine brennende Kerze unbeaufsichtigt in einem Lagerraum lassen, bis es brennt. Oder ein sicherheitsrelevantes Gerät trotz Warnsignal weiter betreiben.
Wie behandeln Versicherungen grobe Fahrlässigkeit?
Früher war das klar: Ausschluss – die Versicherung zahlte nichts. Heute haben viele moderne Tarife den Einwand der groben Fahrlässigkeit aufgehoben oder bieten eine Quotelung (anteilige Zahlung). Schau in deinen Vertrag!
Was ist der „Verzicht auf Einwand grober Fahrlässigkeit“?
Eine Klausel in modernen Versicherungsverträgen, die besagt: Auch wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt, zahlt die Versicherung trotzdem – zumindest anteilig oder vollständig. Das ist ein wichtiges Qualitätsmerkmal bei guten Tarifen.
Gilt das für alle Versicherungsarten?
Nein. Bei Vorsatz zahlt keine Versicherung. Und manche Ausschlüsse gelten unabhängig vom Grad der Fahrlässigkeit. Deshalb ist es wichtig, den Vertrag wirklich zu kennen.
Worauf solltest du achten?
Prüf aktiv, ob deine Versicherungen eine Klausel zum Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit enthalten. Gerade bei Betriebshaftpflicht, Gebäude- und Inhaltsversicherung ist das ein wesentlicher Qualitätsunterschied.
Wir bei Hartmann Assekuranz sorgen dafür, dass du den richtigen Schutz hast.
Wir schauen uns genau an:
• Enthält deine Betriebshaftpflicht eine Klausel zum Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit?
• Wie ist das bei deiner Gebäude- und Inhaltsversicherung geregelt?
• Gibt es in deinem Betrieb typische Situationen, die im Schadensfall als grob fahrlässig eingestuft werden könnten?
• Wir lesen deine Verträge durch – und sagen dir klar, was gedeckt ist und was nicht. Ohne Beschönigung.
Ich bin Markus Hartmann und seit über 20 Jahren in der Versicherungsbranche tätig. Mir geht es nicht darum, dir einfach irgendeine Police zu verkaufen. Mir geht es darum, dass du im Ernstfall wirklich geschützt bist. Wenn du Fragen hast: Ich bin mit Hartmann Assekuranz jederzeit gerne für dich da!
