Glossar

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A

Allgefahrendeckung

Umfassender Schutz für Unternehmen, bei dem alle betrieblichen Risiken versichert sind, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurden. Häufig genutzt für technische Anlagen, Elektronik oder wertvolle Betriebsmittel.

Assekuranz

Der Begriff Assekuranz stammt aus dem Lateinischen („assecurare“ = „sichern, versichern“) und wird im heutigen Sprachgebrauch als Synonym für die Versicherungsbranche oder ein Versicherungsunternehmen verwendet.

B

Betriebsbeschreibung

Ist eine detaillierte Aufzeichnung aller betrieblichen Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnisse eines Unternehmen.

Betriebliche Altersvorsorge

Die Betriebliche Altersvorsorge umfasst die Altersversorgung, die im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis aufgebaut wird. Sie umfasst alle finanziellen Leistungen, die ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zur Altersversorgung, zur Versorgung von Hinterbliebenen im Todesfall oder zur Invaliditätsversorgung bei Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit zusagt.

C

Cyberversicherung

Versichert Unternehmen gegen Schäden durch Hackerangriffe, Datenverlust, Cyber-Erpressung oder Betriebsunterbrechungen durch IT-Ausfälle.

D

D&O-Versicherung

D&O bedeutet Directors & Oficers. Es handelt sich dabei um eine Versicherung für Geschäftsführer, Vorstände und leitende Angestellte bei Pflichtverletzungen.
Schützt das private Vermögen von Entscheidungsträgern.

Deckungssumme

Der maximale Betrag, den der Versicherer im Schadensfall bezahlt.

Dynamik

Automatische, regelmäßige Erhöhung von Beiträgen und Leistungen, um Inflation auszugleichen.

E

Elektronikversicherung

Umfassender Schutz für Hardware, IT-Systeme und elektronische Anlagen – inkl. Kurzschluss, Bedienfehler, Überspannung und Sabotage.

Elementarschäden

Schäden durch unmittelbare Einwirkung von Überschwemmung, Rückstau von Regenwasser oder Abwasser durch die Kanalisation, Schneedruck, Erdrutsch, Lawinen, Erdbeben etc.

F

Fahrlässigkeit

Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Bei Sachversicherungen Unterscheidung man zwischen leichter, mittlerer und grober Fahrlässigkeit.

Flottenversicherung

Versicherung für gewerbliche Fuhrparks ab zwei Fahrzeugen.
Beinhaltet oft individuelle Flottenmodelle mit attraktiven Konditionen.

G

Gefahrerhöhung

Eine Gefahrerhöhung ist eine nachträgliche Veränderung der Umstände nach Vertragsabschluss, die das Risiko eines Versicherungsfalls oder die Höhe des Schadens dauerhaft und erheblich erhöht. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, den Versicherer unverzüglich über solche Änderungen zu informieren, da die ursprünglich vereinbarte Prämie die neue Risikolage nicht mehr widerspiegelt.

Gastronomie-Risiko

Die Aus- und Abgabe von Speisen und Getränken in eigener Regie (Risiko: z.B. Lebensmittelvergiftung).

Gewerbeversicherung

Übergeordneter Begriff für alle Versicherungen, die betriebliche Risiken abdecken. Beinhaltet Haftpflicht, Inventar, Rechtsschutz, Cyber, Transport, technische Risiken u. v. m.

Gesetzliche Haftung

§ 823  BGB;  wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

H

Haftungszeit

Die Haftungszeit ist der Zeitraum, in dem der Versicherer für Schäden haftet. Sie beginnt mit dem vereinbarten Versicherungsbeginn und endet mit Ablauf oder Kündigung des Vertrags. In einigen Sparten, wie der Betriebsunterbrechungs- oder Transportversicherung, ist die Haftungszeit vertraglich festgelegt und bestimmt, wie lange nach einem Schaden Leistungen erbracht werden.

I

Inventarschaden

Schäden die an technischen oder kaufmännischen Einrichtungen sowie den Warenvorräten eines Unternehmens entstehen. Diese Schäden werden mit einer Inhaltsversicherung abgedeckt.

J

Jahresnettoprämie

Beitrag ohne Versicherungssteuer und ohne Ratenzahlungszuschläge.

K

Kautionsversicherung

Ersetzt Bankbürgschaften durch Bürgschaften des Versicherers und verbessert so die Liquidität des Unternehmens.

Kündigungsfrist

Zeitspanne, innerhalb der ein Versicherungsvertrag ordentlich gekündigt werden kann.

L

Laufzeit

Vereinbarter Zeitraum, in dem eine Versicherung besteht.

Leistungsausschluss

Bestimmte Umstände, bei denen der Versicherer nicht leistet (z. B. Krieg, Vorsatz).

M

Managerhaftung

Ist die persönliche Haftung von Geschäftsführern, Vorstände, Aufsichtsräte und angestellte Führungskräften und Prokuristen. Um sich vor den finanziellen Folgen dieser Haftung zu schützen, schließen Unternehmen meist eine D&O-Versicherung ab.

Maximierung

Ist die im Versicherungsvertrag vereinbarte Versicherungssumme, die dem Versicherungsnehmer pro Schadenfall zur Verfügung steht.

N

Neuwert

Ist der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen oder sie neu herzustellen.

Nutzungsausfall

Als Nutzungsausfall bezeichnet man den Zeitraum, in dem eine Sache – z. B. ein Fahrzeug, eine Maschine oder eine Immobilie – nach einem Schaden nicht genutzt werden kann. Je nach Versicherungsart kann der daraus entstehende finanzielle Nachteil ersetzt werden, etwa durch eine Nutzungsausfallentschädigung oder Kosten für Ersatzlösungen. Voraussetzung ist, dass der Nutzungsausfall durch einen versicherten Schaden verursacht wurde

O

Obliegenheiten

Obliegenheiten in der Versicherung sind Verhaltensvorschriften, die der Versicherungsnehmer einhalten muss, um seinen Versicherungsschutz zu gewährleisten. Beispiele hierfür sind die unverzügliche Schadensmeldung, die Pflicht zur Schadenminderung und die Mitteilung von Gefahrenhöhungen. 

P

Passiver Rechtsschutz

Passiver Rechtsschutz ist eine wichtige Leistung der Haftpflichtversicherung, bei der der Versicherer unberechtigte Schadensersatzansprüche gegen den Versicherungsnehmer abwehrt und die damit verbundenen Kosten wie Anwalts- und Gerichtskosten übernimmt.

Police

Versicherungsvertrag bzw. Vertragsurkunde.

Prolongation

Prolongation bedeutet in der Versicherungsbranche die Verlängerung eines bestehenden Versicherungsvertrags über sein ursprüngliches Ablaufdatum hinaus. Sie kommt automatisch zustande, wenn der Versicherungsnehmer nicht kündigt und der Versicherer die Verlängerung in seinen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) vorsieht. Häufig verlängern sich Verträge stillschweigend um ein weiteres Jahr, sofern nicht eine der Parteien vor Ablauf der Frist kündigt

Q

R

Rabattschutz

Der sogenannte Rabattschutz ist ein Zusatzbaustein der Kfz-Versicherung. Er verhindert, dass deine Schadenfreiheitsklasse nach einem selbstverschuldeten Unfall zurückgestuft wird. So kannst du einen Schaden melden, ohne dass deine Versicherungsprämie teurer wird.

Rückkaufswert

Betrag, der bei Kündigung einer Lebens- oder Rentenversicherung ausgezahlt wird.

S

Schadenfreiheitsrabatt

Der Schadenfreiheitsrabatt (SFR) ist eine Beitragsermäßigung in der Kfz-Versicherung, die Versicherte für jedes schadenfreie Jahr erhalten. Er wird mit der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) in Verbindung gebracht: Je höher die SF-Klasse, desto höher der Rabatt und desto geringer die Versicherungsprämie. Ein Unfall führt zu einer Rückstufung in der SF-Klasse, wodurch der Rabatt sinkt und der Beitrag steigt. 

Schlüsselverlust

Als Schlüsselverlust gilt das Abhandenkommen von privaten oder beruflichen Schlüsseln, z. B. zu Wohnungen, Firmengebäuden oder Schließanlagen. Je nach Versicherung – häufig in der privaten oder betrieblichen Haftpflicht – können die Kosten für den Austausch von Schlössern oder kompletten Schließanlagen übernommen werden. Voraussetzung ist, dass ein versicherter Schaden vorliegt und kein Vorsatz besteht.

T

Tätigkeitsschaden

Ein Tätigkeitsschaden ist ein Schaden, der durch eine berufliche Tätigkeit an einer fremden Sache entsteht, die gerade bearbeitet, benutzt oder transportiert wird.

Transportgut

Als Transportgut bezeichnet man Waren oder Güter, die gewerblich oder privat transportiert werden. In der Transportversicherung ist das Transportgut gegen Schäden oder Verlust während des Transports versichert – abhängig von den vereinbarten Bedingungen und Gefahren.

U

Unterversicherung

Eine Unterversicherung liegt vor, wenn die vereinbarte Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Wert des versicherten Objekts. Im Schadensfall kürzt der Versicherer die Leistung proportional zur Unterdeckung.

Unterbrechungsversicherung

Die Unterbrechungsversicherung schützt Unternehmen vor finanziellen Verlusten, wenn der Betrieb infolge eines versicherten Schadens vorübergehend ganz oder teilweise stillsteht. Versichert sind je nach Vertrag z. B. entgangene Gewinne sowie laufende Fixkosten wie Miete, Gehälter oder Leasingraten während der Unterbrechungszeit.

V

Vermögensschaden

Ein Vermögensschaden ist ein finanzieller Nachteil, der nicht aus einem Personen- oder Sachschaden entsteht. Er liegt z. B. vor, wenn durch eine Pflichtverletzung, falsche Beratung oder einen Fehler ein finanzieller Verlust entsteht. Vermögensschäden spielen vor allem in der Berufs- und Vermögensschadenhaftpflicht eine wichtige Rolle.

Versicherungsjahr

Das Versicherungsjahr muss nicht dem Kalenderjahr entsprechen. Es ist ein Zeitraum von 12 Monaten, in dem der Versicherungsschutz gilt. Es beginnt in der Regel mit dem Startdatum der Versicherung und endet nach einem Jahr.

Versicherungsmakler

Ein unabhängiger Vermittler von Versicherungen, der rechtlich auf Seiten des Kunden steht. Der Makler durchsucht den Markt verschiedener Versicherer nach passenden Produkten, berät den Kunden und erhält im Erfolgsfall eine Courtage (Provision) vom Versicherer. Da er an keine einzelne Gesellschaft gebunden ist, kann er neutral die Interessen des Versicherungsnehmers vertreten und z. B. im Schadenfall unterstützend tätig sein.

Versicherungsfall

Ein Versicherungsfall liegt vor, sobald ein Ereignis eintritt, das nach den Bedingungen des Versicherungsvertrags versichert ist. Als Versicherungsnehmer musst du den Schaden schnellstmöglich deiner Versicherung melden. Dein Versicherer ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

Der Versicherungsfall wird auch Schadensfall genannt.

Vertragsabschluss

Der Vertragsabschluss beschreibt den Zeitpunkt, an dem ein Vertrag zwischen dir als Versicherungsnehmer und der Versicherung abgeschlossen wird. Der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und der Versicherungsbeginn müssen nicht identisch sein, sondern können sich unterschieden.

W

Wartezeit (Karranzzeit)

Eine zu Vertragsbeginn vereinbarte Zeitspanne, in der zwar Versicherungsschutz besteht, aber noch keine Leistungen beansprucht werden können. Die Wartezeit soll verhindern, dass unmittelbar nach Abschluss für bereits angelegte Schäden Leistungen fällig werden. Beispielsweise haben Rechtsschutz- oder Krankenzusatzversicherungen oft eine Wartezeit von einigen Monaten, bevor der volle Schutz greift – tritt der Versicherungsfall während der Wartezeit ein, besteht noch kein Leistungsanspruch.

Wertminderung

Der Verlust an Wert eines Gegenstandes nach einem Schaden, selbst wenn dieser repariert wurde.

Wiederbeschaffungswert

Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, der benötigt wird, um einen beschädigten oder gestohlenen Gegenstand zum Zeitpunkt des Schadens durch einen gleichwertigen zu ersetzen. 

X

Y

Z

Zeitwert

Der sogenannte Zeitwert beschreibt den Wert einer Sache zum Zeitpunkt des Schadens. Er wird berechnet aus dem Neuwert abzüglich des Alters, des Gebrauchs und des technischen Fortschritts.

Zeitwertentschädigung

Die Zeitwertentschädigung bezeichnet die Erstattung des aktuellen Werts einer versicherten Sache zum Zeitpunkt des Schadens. Dabei werden Alter, Abnutzung und Gebrauch berücksichtigt. Der Zeitwert liegt daher unter dem Neuwert. Die Entschädigung richtet sich nach den vereinbarten Versicherungsbedingungen.

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