Gefahrerhöhung – Was das bedeutet und warum du es melden musst

Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn sich das Risiko nach Vertragsabschluss wesentlich erhöht. Wer das nicht meldet, riskiert im Schadensfall Leistungskürzung oder Vertragsrücktritt. Markus Hartmann klärt auf:

Es gibt Fehler, die passieren nicht durch Nachlässigkeit, sondern durch Unwissen. Und der folgende gehört dazu – ich sehe ihn leider immer wieder: Du veränderst deinen Betrieb. Neue Maschinen, ein Umbau, ein neues Lager, neue Mitarbeiter mit erweiterten Befugnissen. Du sagst es niemandem, weil du gar nicht weißt, dass du es sagen müsstest. Und dann passiert ein Schaden. Und die Versicherung verweigert die Leistung.

Das klingt nach Horrorgeschichte. Ist aber legal und legitim, wenn sich das Risiko wesentlich erhöht hat und du es nicht gemeldet hast. Das nennt sich Gefahrerhöhung. Und es ist einer der häufigsten Gründe, warum Versicherungsleistungen im Ernstfall nicht vollständig erbracht werden. Ich erkläre dir genau, was das bedeutet – damit dir das nicht passiert!


Was ist eine Gefahrerhöhung?

Eine nachträgliche Veränderung, die das Risiko eines Schadens gegenüber dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses wesentlich erhöht. Du bist als Versicherungsnehmer verpflichtet, diese unverzüglich zu melden.


Welche Beispiele gibt es?

Neue leicht entzündliche Materialien im Lager, Aufnahme gefährlicher Produktionsprozesse, Umzug in ein anderes Gebäude, Vergabe von Prokura an Mitarbeiter, Aufnahme neuer Geschäftsfelder mit höherem Risiko.


Was passiert, wenn ich es nicht melde?

Die Versicherung kann im Schadensfall die Leistung kürzen oder ganz verweigern. Bei vorsätzlichem Verschweigen kann sie sogar rückwirkend vom Vertrag zurücktreten.


Was gilt als „wesentliche“ Erhöhung?

Das ist nicht immer eindeutig – es kommt auf den Einzelfall an. Im Zweifel: kurze Rücksprache mit deinem Makler. Fünf Minuten Gespräch können sehr viel Ärger ersparen.


Wie melde ich eine Gefahrerhöhung? 

Schriftlich an die Versicherung – am besten über deinen Makler. Der weiß, was relevant ist und wie die Meldung formuliert werden sollte, damit sie korrekt verarbeitet wird.


Kann die Versicherung nach einer Meldung kündigen?

Ja, das ist möglich. Sie kann aber auch einfach eine Prämienanpassung vornehmen oder besondere Bedingungen vereinbaren. Es ist deutlich besser, das transparent zu klären, als im Schadensfall überrascht zu werden.


Worauf solltest du regelmäßig achten?

Immer dann, wenn sich etwas Wesentliches in deinem Betrieb ändert: kurze Checkliste im Kopf. Neues Risiko? Meld es. Das ist der sicherste Weg.


WAS WIR BEI HARTMANN ASSEKURANZ KONKRET ANSCHAUEN:

Als dein dauerhafter Makler sind wir genau dafür da: Nicht nur beim Vertragsabschluss. Sondern immer dann, wenn sich etwas verändert – als erster Ansprechpartner, bevor ein Schaden passiert.

Wir schauen uns genau an:

•  Was hat sich in deinem Betrieb in den letzten Jahren verändert – und hast du das deiner Versicherung mitgeteilt?

•  Gibt es neue Maschinen, neue Prozesse, neue Mitarbeiter mit erweiterten Befugnissen?

•  Wir überprüfen deine bestehenden Verträge auf Aktualität – damit der Schutz zu deinem heutigen Betrieb passt, nicht zu dem von vor fünf Jahren.

Ich bin Markus Hartmann und seit über 20 Jahren in der Versicherungsbranche tätig. Mir geht es nicht darum, dir einfach irgendeine Police zu verkaufen. Mir geht es darum, dass du im Ernstfall wirklich geschützt bist. Wenn du Fragen hast: Ich bin mit Hartmann Assekuranz jederzeit gerne für dich da!